Was auf die Website einer Arztpraxis gehört
Wer eine Praxis sucht, will meist drei Dinge wissen: wann geöffnet ist, wie man hinkommt und wie man einen Termin bekommt. Diese Checkliste geht durch, was auf eine Praxis-Website gehört und welche Pflichtangaben dazukommen.

Die Startseite: das Wichtigste zuerst
Die meisten Besucher kommen mit einer einzigen Frage und verlassen die Seite wieder, sobald sie die Antwort haben oder nicht finden. Die Startseite einer Praxis sollte deshalb ohne langes Suchen beantworten, was dringend ist.
- Sprechzeiten in einer klaren Tabelle, einschließlich offener Sprechstunde und Zeiten nach Vereinbarung
- Urlaubs- und Schließzeiten mit Datum, dazu die Vertretung mit Name und Telefonnummer
- Telefonnummer als Link, damit sie sich auf dem Handy mit einem Tippen wählen lässt
- Hinweis auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 und auf den Notruf 112
Der Notfallhinweis gehört auf jede Seite, zum Beispiel in die Fußzeile. Er ersetzt keine Beratung, spart aber im Ernstfall die Suche. Urlaubshinweise sollten nach dem Ende der Schließzeit wieder verschwinden, denn abgelaufene Mitteilungen lassen eine Seite vernachlässigt wirken.
Auf dem Handy zählt die Reihenfolge. Sprechzeiten, Telefon und Terminbutton stehen oben, längere Texte darunter. Ein riesiges Titelbild, das den Bildschirm füllt und die Sprechzeiten nach unten schiebt, hilft niemandem. Viele Patientinnen und Patienten schauen unterwegs nach und haben nur eine Hand frei.
Leistungen, Team und Anfahrt
Leistungen verständlich erklären
Meist genügt eine Seite pro Schwerpunkt: was in der Praxis behandelt wird, wie ein Termin abläuft und was Patientinnen und Patienten mitbringen sollten, etwa Versichertenkarte, Überweisung und aktuelle Medikamentenliste. Selbstzahlerleistungen werden als solche benannt und sachlich beschrieben, nicht beworben.
Neue Patienten
Die Frage, ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, löst viele Anrufe aus. Steht die Antwort auf der Seite, spart das Rückfragen. Dazu gehört, ob eine Überweisung nötig ist, ob Kassen- und Privatpatienten behandelt werden, ob Hausbesuche stattfinden und welche Sprachen im Team gesprochen werden. Gibt es eine Warteliste oder einen Aufnahmestopp, gehört auch das auf die Seite, mit Datum, damit der Hinweis später nicht veraltet.
Team vorstellen
Fotos und kurze Texte zu Ärztinnen, Ärzten und Praxisteam nehmen die Hemmung vor dem ersten Besuch. Für jedes Foto braucht es die Zustimmung der abgebildeten Person, bei Mitarbeitenden am besten schriftlich. Angaben zu Qualifikationen und Zusatzbezeichnungen müssen stimmen.
Anfahrt und barrierefreier Zugang
Neben der Adresse helfen Hinweise zu Parkplätzen, Haltestellen und zum Weg vom Eingang bis zur Praxis. Ob es Stufen gibt, einen Aufzug, eine Rampe oder eine barrierefreie Toilette, sollte konkret dastehen. Das bloße Wort „barrierefrei“ lässt Fragen offen. Eine eingebettete Karte holt Daten vom Kartenanbieter und sollte erst nach Zustimmung laden. Alternativ genügt ein einfacher Link.
Termin und Formulare
Online-Termin
Wer schon ein Terminsystem nutzt, bindet es über einen Button oder ein Widget ein. Wichtig ist, dass der Weg auf dem Handy funktioniert und daneben die Telefonnummer steht, denn nicht jeder bucht online. Das Terminsystem ist ein Dienstleister, der Daten verarbeitet. Er gehört in die Datenschutzerklärung, und mit ihm braucht die Praxis meist einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Formulare ohne Gesundheitsdaten
Ein Kontaktformular kommt mit Name, Rückrufnummer, Wunschzeitraum und einer groben Terminart aus. Freie Textfelder laden dazu ein, Beschwerden, Befunde oder Medikamente zu schreiben. Das sind Gesundheitsdaten, die nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt sind. Ein Hinweis direkt am Feld, dass hier keine medizinischen Angaben hingehören, ist sinnvoll. Rezeptwünsche und Fragen zu Befunden gehören ans Telefon oder in einen dafür vorgesehenen Dienst.
Pflichtangaben und Recht
Impressum nach § 5 DDG
Jede Praxis-Website braucht ein Impressum, das von jeder Seite aus leicht erreichbar ist. Neben Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer verlangt das Gesetz für Ärztinnen und Ärzte weitere Angaben:
- die zuständige Ärztekammer
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde
- einen Hinweis auf die geltende Berufsordnung und darauf, wo man sie einsehen kann
- bei Kassenärzten meist die Kassenärztliche Vereinigung als Aufsichtsbehörde
Dazu kommt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls es eine gibt. Das Impressum steht als Link in der Fußzeile jeder Seite, nicht nur auf der Startseite. Es muss aktuell bleiben: Wechselt die Adresse, kommt ein neuer Arzt ins Team oder ändert sich eine Bezeichnung, wird es sofort angepasst. Bei Gemeinschaftspraxen und Versorgungszentren sind oft weitere Angaben nötig.
Datenschutzerklärung
Sie nennt, welche Daten beim Besuch der Seite anfallen, was mit Formulareingaben geschieht und welche Dienstleister beteiligt sind: Hosting, Terminsystem, Karte, Statistik. Je weniger Fremddienste eingebunden sind, desto kürzer und verständlicher wird sie. Schriften und Skripte vom eigenen Server vermeiden Verbindungen zu Dritten schon beim Aufruf. Eine Einwilligung verlangt § 25 TDDDG erst, wenn nicht notwendige Cookies oder ähnliche Techniken zum Einsatz kommen. Wer auf Analyse- und Marketing-Dienste verzichtet, kommt deshalb meist ohne Cookie-Banner aus.
Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz
Für Texte über Behandlungen setzt das Heilmittelwerbegesetz Grenzen. Heilversprechen und Erfolgsgarantien sind tabu, Angstmache ebenso. Bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen sind Vorher-Nachher-Bilder in der Werbung nicht erlaubt. Auch bei Patientenstimmen und Dankesschreiben ist Vorsicht geboten. Der sichere Weg ist sachliche Information über Untersuchungen und Verfahren.
Barrierefreiheit der Website
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte digitale Angebote. Kleinstunternehmen, also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob und wie das eine einzelne Praxis betrifft, hängt von Größe und Angebot ab. Unabhängig davon lohnt sich eine Seite, die sich per Tastatur bedienen lässt, ausreichende Kontraste hat, Bilder mit Alternativtexten beschreibt und bei vergrößerter Schrift lesbar bleibt. Viele Patientinnen und Patienten sind älter und lesen auf dem Handy, beides spricht dafür.
Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit über Pflichtangaben und Werbeaussagen hilft die zuständige Kammer oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht.
Die Seite aktuell halten
Eine Praxis-Website ist nie fertig. Sprechzeiten, Telefonnummern, Team und Leistungen ändern sich. Legen Sie fest, wer in der Praxis Änderungen meldet, und gehen Sie die Seite zweimal im Jahr durch: Stimmen Sprechzeiten und Vertretung, funktioniert der Link zum Terminsystem, sind Impressum und Datenschutzerklärung noch richtig, gibt es neue Fotos oder neue Mitarbeitende? Wer die Seite von einer Agentur betreuen lässt, klärt vorab, auf welchem Weg Änderungen gemeldet werden.
Die Kurzfassung als Checkliste
- Sprechzeiten, Urlaub und Vertretung stehen auf der Startseite
- Telefonnummer ist anklickbar, 116117 und 112 sind sichtbar
- Leistungen sind verständlich erklärt, Selbstzahlerleistungen gekennzeichnet
- Team mit Fotos, Zustimmung der Abgebildeten liegt vor
- Anfahrt, Parken, Haltestellen und konkrete Angaben zum Zugang
- Online-Termin oder Terminformular ohne Gesundheitsdaten
- Impressum mit Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsordnung und Aufsichtsbehörde
- Datenschutzerklärung nennt alle eingebundenen Dienste
- Texte ohne Heilversprechen, Bilder nach dem Heilmittelwerbegesetz geprüft
- Seite per Tastatur bedienbar, gut lesbar und schnell auf dem Handy
- Alle Angaben aktuell, abgelaufene Hinweise entfernt
Wer die Website der Praxis neu aufbauen lassen möchte, findet auf der Seite Website für Arztpraxen, wie Bemuar dabei vorgeht: mit schriftlichem Festpreis vor dem Start und Freigabe aller Texte durch Sie.
Kontakt
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