Website für Arztpraxen
Patientinnen und Patienten suchen online nach Sprechzeiten, Vertretung und freien Terminen. Eine Website für Ihre Arztpraxis beantwortet das auf den ersten Blick, entlastet den Empfang und enthält die Pflichtangaben, die für Heilberufe gelten.

Erst informieren,dann anrufen
Viele Anrufe in der Praxis drehen sich um dieselben Fragen: Wann ist offen? Wer vertritt im Urlaub? Werden neue Patienten aufgenommen? Steht das klar auf der Website, bleibt am Empfang mehr Zeit für die Menschen vor Ort.
- Sprechzeiten, Urlaub und Vertretung an einer Stelle
- Online-Termin über Ihren bestehenden Anbieter
- Impressum mit den Pflichtangaben für Heilberufe
- Barrierearm für ältere Patientinnen und Patienten
Was auf die Seite gehört
Neun Bausteine, die fast jede Praxis-Website braucht.
- 01
Sprechzeiten und Vertretung
Öffnungszeiten, Urlaubszeiten und die Vertretung stehen gut sichtbar auf der Startseite, nicht versteckt auf einer Unterseite.
- 02
Online-Termin
Buchungssysteme wie Doctolib oder ein eigenes Formular für Terminwünsche, eingebunden so, dass sie auch auf dem Handy gut funktionieren.
- 03
Leistungen verständlich erklärt
Kassenleistungen, Vorsorge und Selbstzahlerleistungen in klarer Sprache, ohne Fachjargon und ohne Werbeversprechen.
- 04
Team und Räume
Fotos vom Team und von der Praxis nehmen neuen Patienten die Unsicherheit vor dem ersten Besuch. Wer welche Aufgabe hat, steht in einem Satz dabei.
- 05
Anfahrt und Zugang
Adresse, Parkplätze, Haltestellen und Hinweise zum barrierefreien Zugang auf einer Seite, mit Link zur Karte statt eingebetteter Karte.
- 06
Notfall und Bereitschaft
Ein sichtbarer Hinweis auf die 116117 und die 112, damit außerhalb der Sprechzeiten niemand suchen muss.
- 07
Rezept und Überweisung
Eine Hinweisseite erklärt, wie Folgerezepte und Überweisungen angefragt werden, ohne dass Medikamente oder Beschwerden in ein Formular getippt werden.
- 08
Mehrsprachige Hinweise
Eine Kurzseite in den Sprachen, die in der Praxis gesprochen werden, mit Sprechzeiten, Terminweg und Anfahrt.
- 09
Karriere für MFA
Offene Stellen und Ausbildungsplätze für Medizinische Fachangestellte auf einer eigenen Seite, mit einfachem Bewerbungsweg.
Worauf Praxen achten müssen
Die Startseite einer Arztpraxis: was in den ersten Bildschirm gehört
Die meisten Besucher kommen mit einer konkreten Frage und schauen nur auf den ersten Bildschirm: Ist heute geöffnet? Welche Nummer wähle ich? Kann ich einen Termin bekommen? Deshalb stehen dort die Telefonnummer, die sich am Handy mit einem Tipp wählen lässt, die Sprechzeiten samt Urlaubshinweis, der Weg zum Online-Termin und ein Satz dazu, ob neue Patientinnen und Patienten aufgenommen werden. Darunter folgen Leistungen, Team und Anfahrt. Große Bildflächen, Begrüßungsfilme und lange Vorreden schieben die wichtigen Angaben nach unten. Ein Foto der Praxis darf sein, solange es die Telefonnummer nicht verdrängt. Praxen mit mehreren Standorten bekommen je Standort eine eigene Seite mit eigenen Zeiten, damit niemand am falschen Ort anruft. Und die Seite sollte auch bei schwachem Mobilfunk zügig laden.
Online-Termin: für welche Anliegen er sich eignet
Ein Buchungsbutton passt zu planbaren Anliegen: Vorsorge, Kontrolle, Impfung, Erstvorstellung neuer Patienten oder eine Videosprechstunde, sofern die Praxis sie anbietet. Akute Beschwerden gehören ans Telefon, und die Seite sagt das ausdrücklich. Eine kurze Erklärung zu den Terminarten nennt, wie lange ein Besuch ungefähr dauert und was mitzubringen ist, zum Beispiel einen Medikamentenplan oder frühere Befunde. Die Anbieter von Terminsystemen stellen meist einen Link oder ein Widget bereit. Der Link führt auf die Seite des Anbieters, das Widget zeigt die Buchung direkt auf der Praxis-Website und überträgt dabei Daten an dessen Server. Das gehört in die Datenschutzerklärung, und den Vertrag mit dem Anbieter klärt die Praxis. Wer kein Terminsystem nutzt, bietet ein Rückruf-Formular an, das nur Name, Telefonnummer und Wunschzeit abfragt, nie den Grund des Besuchs.
Rezept- und Überweisungsanfragen ohne Gesundheitsdaten im Formular
Sobald ein Formular nach Beschwerden, Befunden oder Medikamenten fragt, verarbeitet es Gesundheitsdaten, die nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt sind. Für Terminwünsche und Rückrufe reicht deshalb ein schlankes Formular ohne medizinische Angaben. Bei Rezepten und Überweisungen erklärt die Seite stattdessen den Weg: ob und wann Folgerezepte telefonisch erbeten werden können, was für eine Überweisung mitzubringen ist, etwa die Versichertenkarte, und ab wann die Unterlagen bereitliegen. Die Fristen legt die Praxis fest. Weil Rezepte inzwischen meist elektronisch ausgestellt werden, genügt oft die Versichertenkarte in der Apotheke. Eine gewöhnliche E-Mail eignet sich für Medikamentenlisten und Befunde nicht, weil sie in der Regel nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist. Wer solche Anfragen digital annehmen will, braucht dafür einen verschlüsselten Dienst, der zur Praxissoftware passt.
Urlaub, Vertretung und Notfall sichtbar machen
Abwesenheiten sind ein häufiger Grund für Anrufe, die eine Website ersparen kann. Ein eigener Block nennt den Zeitraum, die Vertretungspraxis mit Telefonnummer und deren Sprechzeiten, an Brückentagen und zwischen den Jahren ebenso wie im Sommerurlaub. Hat die Vertretung eine eigene Website, hilft ein Link dorthin, damit Patienten deren aktuelle Zeiten sehen. Entscheidend ist, dass der Block nach dem Urlaub wieder verschwindet: Ein veralteter Hinweis auf der Startseite verunsichert mehr als gar keiner. Für die Zeit außerhalb der Sprechzeiten gehört ein fester Hinweis auf die 116117, die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, in die Fußzeile jeder Seite. Bei lebensbedrohlichen Notfällen gilt die 112. Beide Nummern gelten bundesweit und sind auch vom Handy aus kostenfrei.
Leistungen und IGeL in klaren Worten
Patienten wollen wissen, was die Kasse übernimmt und was sie selbst zahlen. Die Leistungsseite trennt deshalb zwei Bereiche: Kassenleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sowie Selbstzahlerleistungen, die als IGeL bezeichnet werden, kurz für Individuelle Gesundheitsleistungen. Zu jeder Leistung gehört ein Satz dazu, was sie ist, für wen sie in Frage kommt und ob die gesetzliche Krankenkasse sie bezahlt. Nennt die Praxis Preise für Selbstzahlerleistungen, sollten sie zur Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ, passen. Auf Druckmittel wie Dringlichkeit, Heilversprechen oder Angst verzichtet die Seite, sie informiert und überlässt die Entscheidung dem Gespräch in der Praxis. Welche Vorgaben vor einer IGeL gelten, etwa eine schriftliche Vereinbarung, kennt die Praxis oder erfährt sie bei ihrer Ärztekammer.
Team, Anfahrt und mehrsprachige Patienten
Neue Patientinnen und Patienten wollen vor dem ersten Besuch wissen, wer sie erwartet und wie sie hinkommen. Eine Teamseite zeigt Ärztinnen, Ärzte und Praxisteam mit Foto und einem Satz zu Aufgabe oder Schwerpunkt, die Aufnahmen entstehen mit Einverständnis der Abgebildeten. Die Anfahrtsseite nennt Haltestellen, Parkmöglichkeiten und, soweit es stimmt, den Zugang ohne Stufen, einen Aufzug oder einen Behindertenparkplatz. Ein Link zur Karte ersetzt die eingebettete Karte, die sonst beim Laden Daten an den Kartenanbieter überträgt. Spricht das Team weitere Sprachen, steht das sichtbar auf der Seite. Eine Kurzfassung mit Sprechzeiten, Terminweg und Notruf in den wichtigsten Sprachen der Patienten hilft zusätzlich. Medizinische Hinweise sollten nicht maschinell übersetzt online gehen, sondern von jemandem geprüft werden, der die Sprache sicher spricht.
Impressum einer Arztpraxis nach § 5 DDG
Für Ärztinnen und Ärzte verlangt das Gesetz mehr Angaben als bei anderen Betrieben. Neben Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und einer weiteren schnellen Kontaktmöglichkeit, meist der Telefonnummer, gehören dazu unter anderem die zuständige Ärztekammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und ein Hinweis auf die geltende Berufsordnung. Bei Kassenpraxen kommt meist die Kassenärztliche Vereinigung als Aufsichtsbehörde dazu. Eine Gemeinschaftspraxis nennt alle Ärztinnen und Ärzte, ein Medizinisches Versorgungszentrum in der Rechtsform einer GmbH zusätzlich Handelsregister, Registernummer und Geschäftsführung. Das Impressum muss leicht erkennbar und von jeder Seite aus unmittelbar erreichbar sein, deshalb steht der Link in der Fußzeile. Ändert sich etwas, etwa durch einen neuen Partner in der Praxis oder einen Umzug, wird das Impressum gleichzeitig angepasst.
Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz
Das Heilmittelwerbegesetz setzt Grenzen, wie über Behandlungen geschrieben werden darf. Heilversprechen und Erfolgsgarantien sind tabu, und bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit sind Vorher-Nachher-Bilder in der Werbung außerhalb der Fachkreise verboten. Für die Videosprechstunde gilt § 9 HWG: Werbung für Fernbehandlung ist nur zulässig, soweit nach allgemein anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher Kontakt nötig ist. Dazu kommt das Berufsrecht, das anpreisende und irreführende Werbung einschränkt. Die Texte auf einer Praxis-Website bleiben deshalb sachlich und informierend: Sie sagen, was die Praxis anbietet und wie der Ablauf ist, und sie verzichten auf Garantien und Vergleiche mit anderen Praxen. Das gilt auch für Anzeigen und Beiträge in sozialen Netzwerken, nicht nur für die Website. Leitlinie ist, was ein Patient tatsächlich wissen muss, nicht was ihn überzeugen soll.
Barrierefreiheit der Praxis-Website: was konkret zählt
Viele Patientinnen und Patienten sind älter, sehen schlecht oder lesen auf kleinen Bildschirmen. Barrierearm heißt deshalb vor allem: ausreichend große Schrift, deutliche Kontraste zwischen Text und Hintergrund, eine Seite, die sich per Tastatur bedienen lässt, Bilder mit Beschreibungstexten und Überschriften in stimmiger Reihenfolge, damit Vorlesesoftware den Aufbau erkennt. Sprechzeiten stehen als Text und nicht als Bild, Formulare haben sichtbare Beschriftungen, und Anmeldebögen als PDF sind so aufgebaut, dass sie sich vorlesen lassen. Gängiger Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG. Kontraste, Tastaturbedienung und Überschriftenstruktur sollten vor dem Start geprüft werden, am besten auch einmal mit der Vorlesefunktion eines Smartphones. Auch die Sprache zählt: Kurze Sätze und gängige Wörter statt Fachbegriffen helfen allen, die Deutsch nicht als Erstsprache sprechen.
Google-Unternehmensprofil für Praxen
Wer nach einem Arzt in der Nähe sucht, sieht meist zuerst das Google-Unternehmensprofil mit Karte, Telefonnummer und Öffnungszeiten, noch bevor eine Website erscheint. Das Profil muss deshalb zur Website passen: dieselbe Schreibweise von Praxisname und Adresse, dieselben Sprechzeiten, die richtige Fachrichtung als Kategorie und der Link zur Website. Für Urlaub und Feiertage lassen sich abweichende Öffnungszeiten eintragen. Je nach Kategorie bietet das Profil außerdem Merkmale wie einen rollstuhlgerechten Eingang, und ein Link zur Terminbuchung kann hinterlegt werden. Auch Fotos gehören ins Profil: Eingang und Wartebereich zeigen neuen Patienten, wohin sie kommen. Ändert sich eine Angabe, sollten Profil und Website gemeinsam angepasst werden. Wie das Profil gepflegt wird, steht im Ratgeber zum Google-Unternehmensprofil. Eine bestimmte Platzierung lässt sich nicht versprechen.
Was eine alte Praxis-Website meist vermissen lässt
Bei älteren Praxis-Websites fehlt selten der Inhalt, meist ist er nur schwer zu finden oder nicht mehr aktuell. Typisch sind Sprechzeiten als Foto eines Aushangs, das sich auf dem Handy nicht vergrößern lässt, Telefonnummern ohne Wähl-Link, Urlaubshinweise aus dem vergangenen Jahr und ein Impressum ohne Kammer oder Berufsordnung. Häufig laden Karten, Videos oder Schriften von fremden Servern, ohne dass die Datenschutzerklärung das nennt. Dazu kommen Fotos aus Bilddatenbanken statt echter Bilder vom Team und ein Aufbau, der nur am Rechner funktioniert. Setzt die Seite keine Cookies, die nicht unbedingt nötig sind, und lädt sie keine Inhalte von Dritten, braucht sie nach § 25 TDDDG in der Regel keinen Einwilligungsbanner. Bei Bemuar liegen Schriften und Skripte deshalb auf dem eigenen Server. Läuft die Seite auf einem Baukasten, der nicht mehr aktualisiert wird, ist ein Neuaufbau meist sinnvoller als Flickwerk.
Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, klären Ihre Ärztekammer oder eine Anwältin oder ein Anwalt für Medizinrecht.
So läuft es ab
Vom ersten Gespräch bis zur fertigen Praxis-Website vergehen meist zwei bis vier Wochen.
Gespräch
Telefonat oder Video: Fachrichtung, Patientengruppen, Terminsystem, vorhandene Texte und Fotos. Gibt es schon eine Website, kommen Adresse und bisherige Seiten dazu.
Festpreis
Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit festem Preis. Eine Website mit fünf bis acht Seiten beginnt bei rund 1.500 Euro.
Umsetzung
Design, Texte und die Einbindung des Terminsystems. Sie sehen jeden Entwurf und geben ihn frei, bevor etwas online geht.
Start und Pflege
Nach Ihrer Freigabe geht die Seite online. Neue Sprechzeiten oder Urlaubszeiten schicken Sie per E-Mail oder WhatsApp, Bemuar trägt sie ein. Hosting, Domain und Backups auf Wunsch.
Häufige Fragen
Was kostet eine Website für eine Arztpraxis?
Das hängt vom Umfang ab. Eine Website mit fünf bis acht Seiten beginnt bei rund 1.500 Euro. Den Festpreis bekommen Sie schriftlich, bevor die Arbeit beginnt. Mehr Aufwand machen zusätzliche Seiten, weitere Sprachen oder mehrere Standorte. Hosting und Domain kosten laufend Geld, der Betrag steht im Angebot.
Wie lange dauert es, bis die Praxis-Website online ist?
Meist vergehen zwei bis vier Wochen vom ersten Gespräch bis zum Start. Den größten Einfluss hat, wie schnell Texte, Fotos vom Team und die Angaben fürs Impressum vorliegen.
Muss die Website einer Arztpraxis barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Angebote, über die Verbraucher online Verträge abschließen. Für Kleinstunternehmen gilt bei Dienstleistungen eine Ausnahme, gemeint sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ob und wie das eine einzelne Praxis betrifft, klärt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt. Barrierearm ist eine Praxis-Website in jedem Fall sinnvoll.
Wer schreibt die Texte, das Impressum und die Datenschutzerklärung?
Auf Wunsch entstehen die Texte bei Bemuar, auf Grundlage eines Gesprächs mit Ihnen. Sie prüfen jeden Text und geben ihn frei, bevor er online geht. Die Angaben fürs Impressum liefert die Praxis, denn nur sie kennt Kammerzugehörigkeit, Berufsbezeichnung und Zulassung. Für die Datenschutzerklärung ist die Praxis als Betreiberin verantwortlich. Was hineingehört, richtet sich danach, was die Website tatsächlich tut, etwa Terminwidget oder Kontaktformular.
Lässt sich Doctolib oder ein anderes Terminsystem einbinden?
Ja. Eingebunden wird das System, das die Praxis bereits nutzt, als Button, Link oder Widget. Welche Variante passt, wird im ersten Gespräch geklärt. Wechselt die Praxis später den Anbieter, wird die Einbindung ausgetauscht.
Wie läuft der Relaunch einer bestehenden Praxis-Website ab?
Zuerst sollte erfasst werden, was die alte Seite enthält und unter welchen Adressen sie erreichbar ist. Die Domain bleibt in der Regel, alte Adressen sollten auf passende neue Seiten weiterleiten, damit Verweise und Suchergebnisse nicht ins Leere laufen. Nach dem Umzug gehören auch die Angaben im Google-Unternehmensprofil auf den neuen Stand. Ein gleichbleibendes Ranking lässt sich nicht versprechen.
Wie finde ich über die Praxis-Website eine neue MFA?
Eine eigene Karriereseite nennt offene Stellen für Medizinische Fachangestellte und Auszubildende, beschreibt den Praxisalltag in wenigen Sätzen und bietet einen einfachen Bewerbungsweg per E-Mail oder Formular. Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Fortbildungen stehen nur dort, wo sie tatsächlich gelten. Ob sich jemand bewirbt, lässt sich nicht versprechen, die Seite gibt Interessierten einen festen Anlaufpunkt.
Hat Bemuar Erfahrung mit Websites aus dem Gesundheitsbereich?
Zu den Referenzen gehört Özel Meydan Hastanesi (Krankenhaus, Şanlıurfa). Dort gelten andere Pflichtangaben und Werberegeln als in Deutschland. Für Praxen hier zählen Impressum nach § 5 DDG, Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung, danach richten sich die Hinweise auf dieser Seite.
Gilt das auch für Zahnarztpraxen, Therapiepraxen und andere Fachrichtungen?
Ja. Für Zahnarztpraxen gibt es eine eigene Seite, ebenso für Heilpraktiker. Physiotherapie, Psychotherapie und andere Praxen haben ähnliche Anforderungen, mit eigenen berufsrechtlichen Angaben im Impressum. Gespräche laufen am Telefon oder per Video, Texte und Fotos kommen per E-Mail, deshalb sind Praxen in ganz Deutschland möglich.
Kontakt
Erzählen Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen eine persönliche Antwort per E-Mail oder Telefon.
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