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Website für Zahnarztpraxen

Wer eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt sucht, vergleicht Behandlungen, Erreichbarkeit und den Eindruck von der Praxis. Eine Website für Ihre Zahnarztpraxis zeigt, was die Praxis anbietet, und kann die Scheu vor dem ersten Termin nehmen.

Zwei Zahnärzte in Schutzkleidung behandeln eine Patientin

Ruhig erklären,einfach buchen

Für viele ist der Zahnarztbesuch ein Termin, den sie aufschieben. Eine Website, die Behandlungen ruhig erklärt, die Kostenfrage verständlich beantwortet und den Termin in wenigen Klicks möglich macht, kann diese Hürde senken.

  • Behandlungsspektrum von Prophylaxe bis Implantologie
  • Hinweise für Angstpatienten und zum Notdienst
  • Online-Termin über Ihren bestehenden Anbieter
  • Karriereseite für die Suche nach ZFA

Was auf die Seite gehört

Von der Prophylaxe bis zur Stellenanzeige: sieben Bausteine für eine Zahnarzt-Website.

  1. 01

    Behandlungsspektrum

    Prophylaxe, Zahnerhaltung, Zahnersatz, Implantologie und, wo die Praxis es anbietet, Kieferorthopädie: je Schwerpunkt eine eigene Seite in verständlicher Sprache.

  2. 02

    Angstpatienten

    Eine eigene Seite erklärt, wie der erste Termin abläuft und was sich vorab besprechen lässt. Ton und Bilder bleiben ruhig, versprochen wird nur, was die Praxis hält.

  3. 03

    Schmerz- und Notdienst

    Wer akute Schmerzen hat, sucht sofort nach einem Weg. Ein sichtbarer Hinweis nennt Telefonnummer und Sprechzeiten und verweist außerhalb der Zeiten auf den zahnärztlichen Notdienst.

  4. 04

    Online-Termin

    Ein Buchungsbutton oder Terminformular für Kontrolle, Prophylaxe und Beratung, eingebunden über Ihren bestehenden Anbieter und auf dem Handy gut bedienbar.

  5. 05

    Kosten und Eigenanteil

    Eine Seite zeigt allgemein, wie Festzuschuss, Heil- und Kostenplan und Eigenanteil zusammenhängen. Konkrete Beträge bespricht die Praxis im Gespräch.

  6. 06

    Karriere und ZFA

    Offene Stellen für Zahnmedizinische Fachangestellte und Auszubildende auf einer eigenen Seite, mit kurzem Bewerbungsweg per E-Mail oder Formular.

  7. 07

    Team und Praxisrundgang

    Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxisteam mit Foto, dazu Bilder der Räume. Bezeichnungen wie Fachzahnarzt oder Tätigkeitsschwerpunkt stehen nur so, wie die Kammer sie erlaubt.

Worauf Zahnarztpraxen achten müssen

Impressum mit berufsrechtlichen Angaben

Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben nach § 5 DDG gehören bei Zahnarztpraxen berufsrechtliche Angaben ins Impressum: die zuständige Zahnärztekammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung „Zahnarzt“ oder „Zahnärztin“ mit dem Staat der Verleihung und ein Hinweis auf die Berufsordnung, am besten mit Link zur Fassung der Kammer. Bei Praxen mit Kassenzulassung wird meist zusätzlich die Kassenzahnärztliche Vereinigung genannt. Eine Berufsausübungsgemeinschaft nennt alle Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Namen. Fachzahnarzt-Bezeichnungen, etwa für Kieferorthopädie oder Oralchirurgie, sind Weiterbildungstitel. Sie ersetzen die gesetzliche Berufsbezeichnung nicht, sondern stehen zusätzlich da. Die Angaben liefert die Praxis, der Link gehört in die Fußzeile jeder Seite. Bei einer Praxisübernahme oder einem Wechsel der Praxisform sollte das Impressum am selben Tag angepasst werden.

Werbung zwischen Berufsrecht und Heilmittelwerbegesetz

Die Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern erlauben sachliche Information, aber keine anpreisende oder irreführende Werbung. Dazu kommt das Heilmittelwerbegesetz: Heilversprechen, Erfolgsgarantien und Superlative wie „beste Praxis der Region“ sind riskant. Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe sind Vorher-Nachher-Bilder in der Werbung gegenüber Patienten verboten. Ob sie bei Bleaching oder Veneers zulässig sind, sollte vor der Veröffentlichung geklärt sein. Aussagen zu Ausstattung, Technik oder Fortbildung stehen nur auf der Seite, wenn die Praxis sie belegen kann. Bei ästhetischen Leistungen wie Zahnaufhellung nennt die Seite, dass das Ergebnis individuell ausfällt, und verspricht keine bestimmte Helligkeit. Vergleiche mit anderen Praxen und Aussagen wie „günstigster Preis“ bleiben draußen. Auch Bildunterschriften und Videotexte unterliegen denselben Regeln wie der Fließtext. Die Texte bleiben deshalb nüchtern.

Behandlungsspektrum: eine Seite je Schwerpunkt

Wer nach Zahnersatz oder Prophylaxe sucht, soll auf der passenden Seite landen und nicht in einer langen Leistungsliste. Deshalb bekommt jeder Schwerpunkt der Praxis eine eigene Seite: Prophylaxe, Zahnerhaltung mit Füllungen und Wurzelbehandlung, Zahnersatz, Parodontologie, Kinderzahnheilkunde und, wo angeboten, ästhetische Zahnmedizin, Implantologie und Kieferorthopädie. Jede Seite erklärt knapp, wann die Behandlung in Frage kommt, wie sie abläuft, wie lange sie ungefähr dauert, soweit die Praxis das sagen kann, und was danach zu beachten ist. Fachbegriffe werden in einem Satz erklärt, am Ende steht der Weg zum Termin. Wer mehrere Standorte hat, nennt je Behandlung den Ort. Bilder zeigen Räume und Team, keine Nahaufnahmen von Gebissen. Kein Text verspricht ein Ergebnis, denn Behandlungsverläufe sind individuell.

Prophylaxe und Erinnerung an Kontrolltermine

Prophylaxe lebt davon, dass Patientinnen und Patienten regelmäßig wiederkommen. Die Prophylaxe-Seite erklärt, was bei der professionellen Zahnreinigung passiert, was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt und was Selbstzahlerleistung ist. Wie die Kosten der Zahnreinigung erstattet werden, ist je nach Kasse unterschiedlich. Außerdem erinnert die Seite daran, dass ein lückenlos geführtes Bonusheft den Festzuschuss beim Zahnersatz erhöhen kann. Das Erinnerungssystem der Praxis, der Recall, läuft über die Praxissoftware, per Post, Telefon, E-Mail oder SMS. Die Website erklärt, wie das funktioniert und wie Patienten ihr Einverständnis geben oder widerrufen, und führt zum Online-Termin für die nächste Kontrolle. Wie oft eine Kontrolle sinnvoll ist, bestimmt das Praxisteam im Einzelfall, nicht die Website. Ein Absatz zur Kinderprophylaxe spricht Eltern an.

Angstpatienten ruhig ansprechen

Zahnarztangst ist verbreitet, und die Website ist oft der erste Kontakt. Hilfreich sind eine ruhige Sprache, echte Fotos aus der Praxis statt Stockbilder, ein kurzer Überblick über den ersten Termin und die Einladung, vorab anzurufen. Verfahren wie Sedierung oder Behandlung in Narkose erwähnt die Seite nur, wenn die Praxis sie anbietet und sachlich beschreiben kann. Wer Angst hat, liest wortgenau: Zusagen wie „Sie bestimmen das Tempo“ oder „Sie können jederzeit ein Zeichen geben“ stehen nur dort, wo die Praxis sie hält. Auch ein Hinweis, dass ein erstes Gespräch ohne Behandlung möglich ist, senkt die Schwelle, sofern die Praxis ihn anbietet. Eine Liste der häufigsten Fragen vor dem ersten Termin ergänzt das. Aussagen wie „garantiert schmerzfrei“ gibt es nicht.

Akute Schmerzen: erst das Telefon, dann das Formular

Menschen mit Zahnschmerzen haben keine Zeit für eine Terminsuche. Die Startseite nennt deshalb weit oben die Telefonnummer mit Sprechzeiten und, falls die Praxis eine Schmerzsprechstunde oder freie Akuttermine anbietet, wie sie erreichbar ist. Außerhalb der Sprechzeiten verweist ein Hinweis auf den zahnärztlichen Notdienst. Er ist regional organisiert, deshalb verlinkt die Seite auf die Notdienstauskunft der zuständigen Kammer oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung, statt Nummern abzutippen, die sich ändern. Bei lebensbedrohlichen Notfällen steht dort die 112. Ein Online-Formular eignet sich für Kontrolle und Prophylaxe, nicht für akute Beschwerden. Hilfreich ist ein Satz dazu, was zum Akuttermin mitzubringen ist, etwa die Versichertenkarte. Die Hinweise stehen auch in der Fußzeile, damit sie auf jeder Unterseite zu finden sind. Wartezeiten werden nicht versprochen.

Kosten erklären, ohne Preise zu versprechen

Was Zahnersatz kostet, hängt vom Befund ab. Die Seite erklärt deshalb den Ablauf: Vor der Behandlung erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan, der an die gesetzliche Krankenkasse geht. Diese prüft den Plan und bewilligt einen Festzuschuss, der sich nach dem Befund richtet. Den Rest trägt der Patient als Eigenanteil. Privat Versicherte erhalten die Rechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, und klären die Erstattung mit ihrer Versicherung. Ein Hinweis auf mögliche Zusatzversicherungen hilft bei der Einordnung. Beträge für Zahnersatz nennt die Praxis im Gespräch, nicht auf der Website. Hilfreich ist ein Satz, dass der Plan vor Behandlungsbeginn in Ruhe geprüft werden kann und Rückfragen willkommen sind. Bietet die Praxis Ratenzahlung an, genügt ein kurzer Hinweis. Zinssätze und Monatsraten bleiben im Gespräch, denn Werbung mit solchen Zahlen löst bei Krediten zusätzliche Pflichtangaben aus.

Implantologie und Kieferorthopädie: eigene Seiten mit klaren Aussagen

Beide Gebiete werfen besonders viele Fragen auf. Die Seite zur Implantologie zeigt den Ablauf von der Beratung bis zur Versorgung, nennt die Dauer der einzelnen Phasen, soweit die Praxis sie angeben kann, und erklärt, dass sich die gesetzliche Krankenkasse in der Regel über den Festzuschuss am Zahnersatz beteiligt, nicht an den Implantatkosten, mit Ausnahmen in besonderen Fällen. Die Seite zur Kieferorthopädie unterscheidet Zahnspangen für Kinder und Jugendliche von Behandlungen für Erwachsene. Für Kinder und Jugendliche beteiligt sich die Kasse unter bestimmten Voraussetzungen, Erwachsene zahlen in der Regel selbst. Bezeichnungen wie Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie sind berufsrechtlich geregelt und stehen nur dort, wo die Praxis sie führen darf. Am Ende jeder Seite steht der Weg zum Beratungstermin.

Bewertungen und Google-Unternehmensprofil

Viele Patientinnen und Patienten prüfen vor dem ersten Termin die Bewertungen. Die Website verlinkt auf das Google-Unternehmensprofil, statt einzelne Stimmen zu kopieren, denn Zitate aus Dankesschreiben von Patienten sind werberechtlich heikel und sollten vorher geprüft werden. Antworten auf Bewertungen schreibt die Praxis sachlich und ohne zu bestätigen, dass die Person Patient war, denn die Schweigepflicht gilt auch in einer öffentlichen Antwort. Auf Kritik reagiert die Praxis allgemein und bietet ein Gespräch in der Praxis oder am Telefon an, ohne auf Befund oder Behandlung einzugehen. Eine Bewertung, die falsche Tatsachen behauptet oder gegen die Richtlinien verstößt, lässt sich bei Google melden. Ob sie entfernt wird, entscheidet Google. Bittet die Praxis um Bewertungen, dann alle Patienten gleich und nicht nur nach gelungenen Behandlungen, denn gezieltes Auswählen widerspricht den Richtlinien von Google.

Barrierefreiheit der Zahnarzt-Website und der Praxisräume

Neben lesbarer Schrift und klaren Kontrasten braucht eine Zahnarzt-Website vor allem eine Kontaktmöglichkeit ohne Telefon, etwa per E-Mail oder Formular, denn gehörlose und schwerhörige Menschen können einen Schmerztermin sonst kaum vereinbaren. Ein Erklärvideo bekommt Untertitel. Auf der Anfahrtsseite stehen die Angaben, die Menschen mit Gehbehinderung oder im Rollstuhl brauchen: Stufen, Aufzug, Türbreite, Behandlungszimmer im Erdgeschoss, Behindertenparkplatz und ob ein Umsetzen vom Rollstuhl auf den Behandlungsstuhl mit Hilfe möglich ist, jeweils nur, was wirklich so ist. Bietet die Praxis Behandlungen für Menschen mit Pflegebedarf oder Besuche in Pflegeeinrichtungen an, gehört auch das auf die Seite. Kurze Sätze und eine Seite in Leichter Sprache helfen manchen Patienten zusätzlich. Eine Induktionsschleife für Hörgeräteträger erwähnt die Seite nur, wenn die Praxis sie hat.

Karriereseite für ZFA und Auszubildende

Ist eine Stelle frei, braucht die Praxis einen festen Ort dafür. Eine eigene Karriereseite listet offene Stellen für Zahnmedizinische Fachangestellte, Prophylaxekräfte und Auszubildende auf, beschreibt den Praxisalltag in wenigen Sätzen und nennt einen einfachen Bewerbungsweg. Stellenanzeigen lassen sich so auszeichnen, dass Suchmaschinen sie als Stelle erkennen können. Ob sie angezeigt werden, entscheidet die Suchmaschine. Der Umgang mit Bewerberdaten gehört in die Datenschutzerklärung. Hinweise für Quereinsteigerinnen oder den Wiedereinstieg nach der Elternzeit erweitern den Kreis, sofern die Praxis dafür offen ist. Was die Praxis bietet, etwa Fortbildung oder Teilzeit, steht nur dort, wo es tatsächlich gilt. Ein Foto vom Team und der Name der Ansprechperson für Bewerbungen machen die Seite persönlicher. Ist die Stelle besetzt, wird die Anzeige entfernt.

Diese Hinweise sind eine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall zulässig ist, klären die Zahnärztekammer oder eine Anwältin für Medizinrecht.

So läuft es ab

Von der Abstimmung bis zur fertigen Zahnarzt-Website vergehen meist zwei bis vier Wochen.

  1. Gespräch

    Telefonat, Video oder Termin vor Ort nach Absprache: Behandlungsschwerpunkte, Team, Terminsystem sowie vorhandene Texte und Fotos.

  2. Festpreis

    Das Angebot kommt schriftlich, mit festem Preis, bevor die Arbeit beginnt. Eine Website mit fünf bis acht Seiten beginnt bei rund 1.500 Euro.

  3. Umsetzung

    Behandlungsseiten, Kostenerklärung, Online-Termin und Karriereseite entstehen Schritt für Schritt. Sie geben jeden Entwurf frei, bevor etwas online geht.

  4. Start und Pflege

    Nach Ihrer Freigabe geht die Seite online. Änderungen, etwa neue Sprechzeiten oder eine freie Stelle, schicken Sie per E-Mail oder WhatsApp, Bemuar trägt sie ein.

Häufige Fragen

Welche Seiten braucht eine Zahnarzt-Website mindestens?

Startseite, Behandlungen (je Schwerpunkt eine Unterseite), Team, Kontakt mit Anfahrt sowie Impressum und Datenschutz. Je nach Praxis kommen eine Seite für Angstpatienten und eine Karriereseite dazu. Wie viele Seiten es am Ende werden, legt das Angebot fest.

Was kostet eine Website für eine Zahnarztpraxis?

Das hängt vom Umfang ab, vor allem von der Zahl der Behandlungsseiten. Eine Website mit fünf bis acht Seiten beginnt bei rund 1.500 Euro, den Festpreis bekommen Sie schriftlich vor dem Start. Hosting und Domain kosten laufend Geld, der Betrag steht im Angebot.

Muss die Website einer Zahnarztpraxis barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 vor allem für Angebote, über die Verbraucher online Verträge schließen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Maßgeblich sind Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme, deshalb sollten größere Praxisverbünde und Versorgungszentren die Frage prüfen lassen. Eine barrierearme Seite hilft den Patienten unabhängig davon.

Sollte die Website Preise für Zahnersatz nennen?

Preise für Zahnersatz hängen vom Befund ab. Üblich ist deshalb, den Ablauf mit Heil- und Kostenplan zu erklären und Beträge nur dort zu nennen, wo sie feststehen, etwa bei Leistungen, die Patienten selbst bezahlen. Was veröffentlicht wird, entscheidet die Praxis.

Lässt sich ein Online-Termin in eine Zahnarzt-Website einbinden?

Ja, über den Anbieter, den die Praxis schon nutzt, als Link oder eingebettetes Fenster. Sinnvoll sind Terminarten wie Kontrolle, Prophylaxe oder Beratung, Schmerzfälle gehören ans Telefon, und die Seite sagt das. Wechselt die Praxis den Anbieter, wird die Einbindung angepasst.

Lohnt sich neben Jobportalen eine eigene Karriereseite für ZFA?

Jobportale erreichen viele Bewerberinnen, zeigen aber wenig von der Praxis selbst. Die Karriereseite ergänzt das: Team, Räume, Arbeitszeiten und eine Ansprechperson, und die Anzeige auf dem Portal kann darauf verlinken. Wird eine Stelle frei oder besetzt, genügt eine kurze Nachricht, und die Seite wird angepasst. Ob und wann sich jemand bewirbt, lässt sich nicht versprechen.

Gilt das auch für Kieferorthopädie und Oralchirurgie?

Ja. Der Aufbau ist ähnlich, bei Fachzahnarztpraxen kommen die Fachzahnarzt-Bezeichnung im Impressum und oft ein Bereich für überweisende Praxen hinzu. Für Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen gibt es eine eigene Seite.

Lässt sich eine Behandlungsseite später ergänzen?

Ja. Bietet die Praxis eine neue Behandlung an, etwa Parodontologie oder ein neues Verfahren, kommt eine eigene Seite dazu. Den Text schreibt auf Wunsch Bemuar, Sie geben ihn frei. Veraltete Seiten werden entfernt, wenn die Praxis eine Leistung nicht mehr anbietet.

Kontakt

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