Barrierefreiheit der Website prüfen: kostenloser Schnelltest
Der Schnelltest prüft im Quelltext einer Seite typische Barrieren: fehlende Sprachangabe und Alternativtexte, unbeschriftete Formularfelder, Links und Schaltflächen ohne Namen, gesperrtes Zoomen und mehr. Er ist kostenlos, verlangt keine Anmeldung und speichert nichts. Er findet aber nur einen Teil der Hürden, und Farbkontraste misst er nicht.
Was der Schnelltest prüft, was er auslässt und was das BFSG bedeutet
Was der Schnelltest kann und was nicht
Der Server von bemuar.com lädt die eingegebene Seite einmal und prüft den ausgelieferten Quelltext, Unterseiten nicht. Er erkennt, was sich am Code ablesen lässt: ein fehlendes Attribut, ein Feld ohne Beschriftung, eine übersprungene Überschriftenebene. Ob sich die Seite mit der Tastatur bedienen lässt, ob der Fokus sichtbar bleibt, ob Texte verständlich sind und ob Alternativtexte passen, kann er nicht beurteilen. Inhalte, die erst JavaScript in die Seite einfügt, etwa ein Cookie-Banner, sieht er nicht. Ein Ergebnis ohne Problem heißt deshalb nicht, dass die Seite barrierefrei ist. Im Ergebnis ist der Bereich Barrierefreiheit zuerst geöffnet, die anderen fünf Bereiche liegen zugeklappt darunter. Pro Stunde sind 20 Prüfungen möglich.
Die Prüfpunkte und ihre Bewertung
Diese Punkte prüft der Schnelltest, jeweils mit der Bewertung, die im Ergebnis erscheint:
- Sprachangabe im HTML (lang): Fehlt sie, ist das ein Problem.
- Bilder ohne alt-Attribut: Problem.
- Formularfelder ohne Beschriftung: Problem, mit der Zahl der betroffenen Felder.
- Schaltflächen ohne Namen und Links ohne erkennbaren Text: jeweils Problem.
- Linktexte wie „hier“, „mehr“, „weiter“ oder „mehr erfahren“: Hinweis.
- Überschriften: Keine H1 ist ein Problem, übersprungene Ebenen sind ein Hinweis.
- Zoom-Sperre im viewport-Tag: Problem.
- Eingebettete Inhalte (iframe) ohne title, fehlender Hauptbereich (main) und positive tabindex-Werte: jeweils Hinweis.
- Farbkontrast: nur eine Info mit Link zum Kontrast-Checker, gemessen wird er nicht.
Die Punktzahl darüber ist Bemuars eigene, einfache Gewichtung dieser Befunde und kein Prüfmaßstab nach WCAG oder BFSG.
Bilder: geprüft wird das Attribut, nicht der Text
Der Check meldet nur Bilder, bei denen das alt-Attribut ganz fehlt. Ein leeres alt="" gilt als vorhanden, und das ist richtig so, denn damit überspringt Vorlese-Software reine Schmuckbilder. Genauso besteht aber ein Wert wie „Banner_neu_final“ den Test, obwohl er niemandem hilft. Sehen Sie deshalb bei den wichtigen Bildern selbst nach, was im alt steht: Beschreibt es knapp, was das Bild für die Seite bedeutet? Bilder, die per JavaScript oder als CSS-Hintergrund erscheinen, zählt der Test nicht. Wie gute Alternativtexte für Praxis, Werkstatt oder Salon aussehen, zeigt Alt-Text.
Formulare, Schaltflächen und Links: woran der Check einen Namen erkennt
Als Beschriftung eines Formularfelds gilt ein label, das über for auf das Feld zeigt oder es umschließt, außerdem aria-label, aria-labelledby oder title. Ein Platzhalter im Feld reicht nicht, weil er beim Tippen verschwindet. Schaltflächen brauchen Text, aria-label oder title, Links ersatzweise auch ein Bild mit alt. Geprüft werden echte button-Elemente, nachgebaute Schaltflächen aus div-Elementen nicht. Allgemeine Linktexte meldet der Check nur, wenn der ganze Linktext aus einem Wort wie „mehr“ besteht und kein aria-label gesetzt ist. Links auf Telefonnummern und E-Mail-Adressen (tel: und mailto:) lässt er hier aus. Ein Hörer-Symbol ohne Text im Kopf der Seite sollten Sie deshalb selbst kontrollieren.
Überschriften, Hauptbereich und Tab-Reihenfolge
Für die Reihenfolge der Überschriften geht der Check die Seite von oben nach unten durch und zählt jeden Sprung um mehr als eine Ebene, etwa von H2 direkt zu H4. Der Schritt zurück, von H4 auf H2, ist erlaubt. Die vollständige Gliederung zeigt der Bereich SEO als eingerückte Liste. Ein main-Element oder role="main" kennzeichnet den Hauptinhalt, damit Vorlese-Software die Navigation überspringen kann. Positive tabindex-Werte verändern die Reihenfolge, in der die Tab-Taste durch die Seite springt, und stiften meist mehr Verwirrung, als sie helfen. Mehr zum Aufbau unter Überschriften.
Zoomen auf dem Handy
Steht im viewport-Tag user-scalable=no oder maximum-scale=1, können Besucher Text auf dem Handy nicht mit zwei Fingern vergrößern. Der Check wertet das als Problem, denn wer kleine Schrift schlecht lesen kann, hat dann keine Ausweichmöglichkeit. Gelöst ist es, wenn beide Angaben aus dem Tag verschwinden. Bricht das Layout beim Vergrößern danach auseinander, liegt der Fehler im Layout und nicht am Zoom. Fehlt das viewport-Tag ganz, erscheint hier keine Zeile, der Bereich SEO meldet es dann als Problem.
Farbkontrast: der Teil, den der Schnelltest auslässt
Zu blasse Schrift ist eine verbreitete Barriere, doch der Check rechnet keine Farben aus, weil er die Seite nicht darstellt, sondern nur den Quelltext liest. Die Info-Zeile im Ergebnis führt zum Kontrast-Checker, der zwei Farben direkt in Ihrem Browser vergleicht. Für normalen Text verlangt die Stufe AA der WCAG ein Verhältnis von mindestens 4,5:1, für großen Text 3:1. Prüfen Sie vor allem graue Hinweistexte, Schrift auf Fotos und Buttons in Markenfarbe. Was als großer Text gilt und wie sich Markenfarben anpassen lassen, steht unter Farbkontrast.
BFSG: wen das Gesetz betrifft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28.06.2025 anzuwenden. Bei Websites geht es vor allem um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Angebote, bei denen Verbraucher im Netz einen Vertrag abschließen, etwa in einem Shop oder bei einer verbindlichen Buchung. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Gemeint sind Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden, deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. Euro nicht übersteigt. Eine Firmenwebsite, die Leistungen vorstellt und ein Kontaktformular anbietet, steht nach verbreiteter Auslegung nicht im Mittelpunkt. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Grenzfälle wie die Online-Terminbuchung erklärt Barrierefreiheit der Website.
Von Hand ergänzen, bevor Sie Entwarnung geben
- Tastatur: Mit Tab, Enter und Escape durch Menü, Cookie-Banner, Formular und Pop-ups gehen. Ist immer sichtbar, wo der Fokus steht, und lässt sich alles ohne Maus öffnen und schließen?
- Vorlese-Software: NVDA unter Windows ist kostenlos, VoiceOver steckt in Apple-Geräten, TalkBack in Android. Hören Sie sich wenigstens Kopfbereich und Kontaktformular einmal an.
- Vergrößern: Im Browser auf 200 Prozent zoomen und prüfen, ob Text abgeschnitten wird oder sich überlappt.
- Medien und Dokumente: Haben Videos Untertitel, und enthalten PDF-Dateien wie Preislisten echten Text statt eines Fotos?
Über „Ergebnis drucken“ geben Sie den Befund an die Person weiter, die Ihre Website betreut. Bei Bemuar gehen Änderungswünsche nach dem Start einfach per E-Mail oder WhatsApp ein und werden dort eingetragen, siehe Website-Pflege.
Häufige Fragen
Muss meine Website barrierefrei sein?
Das hängt davon ab, was Sie anbieten und wie groß Ihr Betrieb ist. Das BFSG zielt vor allem auf den Vertragsschluss mit Verbrauchern im Netz, etwa im Shop, und nimmt Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen aus. Eine reine Informationsseite steht nach verbreiteter Auslegung nicht im Mittelpunkt. Im Einzelfall klärt das eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
Ist ein Kleinunternehmer dasselbe wie ein Kleinstunternehmen?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft die Umsatzsteuer. Kleinstunternehmen nach dem BFSG haben unter 10 Beschäftigte und kommen im Jahr auf höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Ein Betrieb kann das eine sein, ohne das andere zu sein.
Wie viele Barrierefreiheitsprobleme findet ein automatischer Test?
Nur einen Teil, und eine genaue Zahl lässt sich nicht seriös nennen. Maschinen erkennen fehlende Attribute und Strukturfehler, aber nicht, ob Texte verständlich sind, ob die Tastaturbedienung funktioniert oder ob Alternativtexte passen. Ohne Problem im Schnelltest ist eine Seite nicht automatisch barrierefrei.
Bekomme ich mit dem Check ein Zertifikat oder eine BFSG-Bestätigung?
Nein. Der Check liefert Hinweise, keine Bescheinigung und kein Gutachten. Auch 100 Punkte bestätigen nicht, dass die Seite gesetzliche Anforderungen erfüllt, denn die Punktzahl ist eine eigene Gewichtung von Bemuar und kein offizieller Wert.
Welcher Maßstab gilt für Barrierefreiheit im Web?
Fachlich wird meist nach den WCAG gearbeitet, den Web Content Accessibility Guidelines, in der Praxis auf Stufe AA. Sie ordnen die Anforderungen nach Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Welche Stufe oder Norm für Sie verbindlich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Warum meldet der Check mein Menü-Symbol nicht?
Wahrscheinlich ist es kein button-Element, sondern ein nachgebautes Element, oder das Menü entsteht erst per JavaScript. Beides sieht der Check nicht. Bedienen Sie das Menü testweise mit der Tastatur und hören Sie mit einer Vorlese-Software, ob es einen Namen wie „Menü öffnen“ hat.
Welche Seiten sollte ich auf Barrierefreiheit prüfen?
Geprüft wird immer nur die Seite, die Sie eingeben. Beginnen Sie mit der Startseite und nehmen Sie dann alles, womit Besucher etwas erledigen: Kontaktformular, Terminbuchung, Bestellung, Anfahrt. Dort wirken sich Barrieren am stärksten aus.
Kontakt
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