Impressum und Datenschutzerklärung: so setzen Sie die Links richtig
Beide Texte müssen nicht nur vorhanden sein, sondern auch leicht zu finden. Entscheidend ist, wo der Link steht, wie er heißt und ob er auf jeder Seite funktioniert, auch in Ihren Profilen in sozialen Netzwerken.
Kurz zusammengefasst
- Das Impressum nach § 5 DDG muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
- Der sichere Weg: je ein Link „Impressum“ und „Datenschutz“ in der Fußzeile jeder einzelnen Seite, auch auf dem Smartphone.
- Die Datenschutzerklärung folgt aus Art. 13 DSGVO und muss zu dem passen, was die Seite tatsächlich tut.
- Auch geschäftlich genutzte Profile bei Instagram, Facebook und anderen Netzwerken brauchen einen Zugang zum Impressum.
- Ein Cookie-Banner sollte beide Links nicht verdecken.
Wer ein Impressum braucht
§ 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) verlangt Angaben zum Anbieter bei digitalen Diensten, die geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Für eine Firmenwebsite trifft das praktisch immer zu, ob Handwerksbetrieb, Praxis, Friseursalon oder Restaurant. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Hintergrund fallen nicht unter diese Vorschrift. Das Gesetz schreibt vor, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden.
Was die drei Anforderungen praktisch bedeuten
Leicht erkennbar
Der Link sollte so heißen, wie man ihn erwartet, also „Impressum“. Bezeichnungen wie „Rechtliches“ oder ein reines Symbol machen die Suche unnötig schwer. Schrift und Kontrast müssen lesbar sein. Hellgrauer Text auf weißem Grund in kleiner Größe ist ein häufiger Fehler, mehr dazu bei Farbkontrast.
Unmittelbar erreichbar
Besucher sollen die Angaben ohne Umwege finden. Ein Link, der in der Fußzeile jeder Seite steht und mit einem Klick zur Seite führt, erfüllt das am zuverlässigsten. Versteckt in einem aufklappbaren Menü oder erst nach mehreren Klicks erreichbar, wird es schwieriger. Prüfen Sie auch die Ansicht auf dem Smartphone: Manche Fußzeilen rutschen dort in eine Ecke, in der nichts mehr anklickbar ist.
Ständig verfügbar
Die Seite mit dem Impressum darf nicht nur zeitweise erreichbar sein. Sie sollte als normale Webseite vorliegen und nicht als Bild oder als Datei, die sich nur mit Zusatzprogramm öffnen lässt. Ein Popup, das nur nach einem Skript erscheint, ist ebenso riskant wie ein Impressum, das nach einem Relaunch unter der alten Adresse einen Fehler zeigt.
Der Link auf jeder Seite
Am sichersten steht der Link zum Impressum nicht nur auf der Startseite, sondern auf allen Seiten, auch auf Unterseiten, Landingpages, Dankeseiten nach dem Absenden eines Formulars und der Fehlerseite. Die Fußzeile ist dafür der übliche Ort. Setzen Sie den Link für die Datenschutzerklärung daneben, denn die Informationen sollen schon beim ersten Aufruf zugänglich sein, wenn etwa Server-Protokolle entstehen. Bei Formularen hilft zusätzlich ein Hinweis mit Link direkt am Absenden-Knopf. Im Kosmetikstudio mit Terminanfrage steht er dort, wo die Kundin tatsächlich ihre Daten eingibt.
Was ins Impressum gehört
Welche Angaben nötig sind, hängt von Rechtsform und Branche ab. Typisch sind:
- Name und ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach genügt nicht.
- Bei Gesellschaften Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen.
- Eine E-Mail-Adresse und ein weiterer Weg für die schnelle Kontaktaufnahme, in der Regel eine Telefonnummer.
- Registergericht und Registernummer, falls eingetragen.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
- Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit die zuständige Aufsichtsbehörde.
- Bei reglementierten Berufen, etwa Heilberufen und zulassungspflichtigen Handwerken, die Kammer, die Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regeln.
Die Liste ist eine Orientierung, kein vollständiger Katalog. Ein Textbaustein aus dem Netz mit den Platzhaltern eines Musterbetriebs ist kein Impressum. Bei Unsicherheit zu einzelnen Angaben helfen die zuständige Kammer oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt weiter.
Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO
Wer personenbezogene Daten erhebt, muss die Betroffenen darüber informieren. Art. 13 DSGVO listet auf, was dazugehört: wer verantwortlich ist und wie man ihn erreicht, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage Daten verarbeitet werden, an wen sie gehen, ob sie in Länder außerhalb der EU gelangen, wie lange sie gespeichert bleiben, welche Rechte Betroffene haben und dass sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren können. Das alles in verständlicher und leicht zugänglicher Form.
Entscheidend ist, dass der Text zur tatsächlichen Seite passt. Ein Kontaktformular, ein Terminbuchungs-Modul, ein Newsletter, Statistikwerkzeuge, eingebettete Videos und Schriften von Fremdservern gehören hinein, wenn sie vorkommen, und wenn sie entfallen, sollten sie auch aus dem Text verschwinden. Prüfen Sie ihn daher nach jedem Umbau der Seite. Hintergründe finden Sie bei Cookies und Einwilligung und Google Fonts und DSGVO.
Profile in sozialen Netzwerken
Nach verbreiteter Rechtsprechung brauchen auch geschäftlich genutzte Profile bei Instagram, Facebook, LinkedIn oder in anderen Netzwerken eine Anbieterkennzeichnung. Üblich ist ein Link mit der Bezeichnung „Impressum“ im Infofeld oder in der Profilbeschreibung, der zur Impressumsseite der Website führt. Bietet das Netzwerk ein eigenes Feld dafür, nutzen Sie es. Eine Friseurin mit Instagram-Profil trägt den Link zum Impressum in die Biografie ein, nicht nur in einen Beitrag, der nach wenigen Wochen unten verschwindet. Wer über das Profil selbst Daten verarbeitet, etwa bei Gewinnspielen oder Anfragen, sollte außerdem prüfen, ob ein Hinweis zum Datenschutz nötig ist.
Typische Fehler
- Der Link steht nur im Hauptmenü der Startseite.
- Das Cookie-Banner liegt über der Fußzeile, bis der Besucher zugestimmt hat.
- Auf einer einzelnen Landingpage fehlen beide Links.
- Nach einem Umzug oder einer neuen Rufnummer wurde das Impressum nicht angepasst.
- Die Datenschutzerklärung nennt Dienste, die nicht mehr laufen, und verschweigt neue.
- Nach einem Relaunch zeigt die alte Adresse des Impressums einen Fehler.
Seite prüfen
Der kostenlose DSGVO-Check sucht auf der eingegebenen Seite nach einem Link, in dessen Text oder Adresse „Impressum“ oder „Imprint“ beziehungsweise „Datenschutz“ oder „Privacy“ vorkommt. Heißt Ihr Link „Rechtliches“ und führt er zu einer Adresse ohne diese Wörter, meldet der Test deshalb einen fehlenden Link. Ob der Link auch auf allen Unterseiten steht, auf dem Smartphone erreichbar ist oder von einem Banner verdeckt wird, sieht er nicht, und ob die Texte vollständig sind, beurteilt er nicht. Wie diese Seite ist sein Ergebnis eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung.
Ändern sich Anschrift oder Telefonnummer, schicken Kunden von Bemuar die neuen Angaben per E-Mail oder WhatsApp, Bemuar trägt sie im Impressum ein. Mehr dazu unter Website-Pflege.
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